Die 80/20-Prüfung nach RPG Art. 8a: Was Gemeinden wissen müssen

Artikel 8a des Raumplanungsgesetzes (RPG) schreibt vor, dass mindestens 80% des prognostizierten Bevölkerungswachstums innerhalb bestehender Bauzonen aufgenommen werden muss. Dieser Artikel erklärt die Anforderungen, die Berechnungsmethodik und die Konsequenzen für Gemeinden und Kantone.

Von Andreas Rupf, SPEKTRUM Partner GmbH · 26. April 2026 · 7 Min. Lesezeit

Was sagt RPG Art. 8a?

Artikel 8a des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) wurde mit der RPG-Revision von 2012 eingeführt und ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Er verpflichtet die Kantone, in ihren Richtplänen Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen auszuweisen.

Der Kerngehalt: Kantone müssen im Richtplan festhalten, dass mindestens 80% des prognostizierten Bevölkerungswachstums innerhalb der bestehenden Bauzonen absorbiert werden kann. Die restlichen maximal 20% dürfen auf Neueinzonungen entfallen.

Diese Regelung zielt auf eine fundamentale Neuausrichtung der Siedlungsentwicklung: weg von der Ausweitung, hin zur qualitativen Verdichtung im Bestand.

Was bedeutet «80% des Bevölkerungswachstums»?

Als Bezugsgrösse dient die Bevölkerungsprognose des ARE für den Planungshorizont (in der Regel 15–25 Jahre). Diese Prognose wird nach Kantonen differenziert und regelmässig aktualisiert.

Für eine Gemeinde mit 5'000 Einwohnern, die laut ARE-Prognose in 20 Jahren auf 5'500 Einwohner wachsen wird, bedeutet das:

Wie wird die 80/20-Prüfung konkret durchgeführt?

Die Prüfung erfolgt in drei Schritten:

1. Berechnung des Einwohnerpotenzials

Mit der GFR-Methodik des ARE wird das Einwohnerpotenzial der bestehenden Bauzonen berechnet. Dieses gibt an, wie viele zusätzliche Einwohner innerhalb der bereits eingezonten Flächen untergebracht werden können – unter Berücksichtigung der noch nicht ausgeschöpften Ausnützungsreserven.

2. Vergleich mit der ARE-Bevölkerungsprognose

Das berechnete Einwohnerpotenzial wird dem prognostizierten Wachstum gegenübergestellt:

80/20-Quote = Einwohnerpotenzial (Bestand) / Prognostiziertes Wachstum × 100%

Liegt diese Quote bei ≥ 80%, ist die 80/20-Anforderung erfüllt. Liegt sie darunter, besteht Handlungsbedarf.

3. Dokumentation im Richtplan

Das Ergebnis der Prüfung muss im kantonalen Richtplan dokumentiert werden. Die Gemeinden liefern die Grundlagen, die Kantone konsolidieren und weisen die Innenentwicklungskapazität im Richtplan aus.

Welches Szenario gilt für die 80/20-Prüfung?

Das ARE definiert drei Mobilisierungsszenarien (tief / referenz / hoch). Für die 80/20-Prüfung nach Art. 8a RPG ist das Referenzszenario massgebend. Es stellt die planerisch realistische Mitte zwischen maximaler und minimaler Ausschöpfung des Potenzials dar.

Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung

Wenn eine Gemeinde die 80/20-Anforderung nicht erfüllt, hat das konkrete Konsequenzen:

Typische Herausforderungen in der Praxis

Mobilisierbarkeit des Potenzials

Nicht jede theoretische Reserve ist auch praktisch mobilisierbar. Hindernisse sind: Eigentümerwille, Denkmalschutz, ungenügende Erschliessung, Bodenspekulationen. Das berechnete Einwohnerpotenzial überschätzt daher oft die kurzfristig tatsächlich verfügbare Kapazität.

Datenqualität

Die Berechnung basiert auf GWR-Daten und kantonalen GIS-Daten, die nicht immer vollständig aktuell sind. Besonders in Gemeinden mit reger Bautätigkeit können Zeitverzögerungen im GWR die Ergebnisse verfälschen.

Kantonsunterschiede

Die AZ/GFZ-Definitionen unterscheiden sich zwischen Kantonen erheblich, was kantonale Vergleiche erschwert. Die GFR-Methodik bietet hierfür eine Vereinheitlichung, aber die Rohdaten bleiben kantonal heterogen.

Wie der SPEKTRUM-Bericht die 80/20-Prüfung abdeckt

Der GFR-Bericht von SPEKTRUM enthält eine vollständige, dokumentierte 80/20-Konformitätsprüfung für jede analysierte Gemeinde:

Fazit

Die 80/20-Prüfung nach RPG Art. 8a ist keine optionale Zusatzanalyse, sondern gesetzliche Pflicht für Kantone und faktische Voraussetzung für jede Einzonungsstrategie. Gemeinden, die ihre Innenentwicklungskapazität nicht kennen, haben keinen belastbaren Ausgangspunkt für die Richtplanung.

Eine GFR-Analyse schafft diese Grundlage: präzise, parzellengenau und methodisch abgesichert nach ARE-Standard.

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